Jürgen  Beineke
 

Homepage eines zornigen Bürgers


In eigener Sache

22. Dezember 2018

Anlass für diesen Beitrag in eigener Sache ist der Tod von Ingo Boxhammer, dem langjährigen Fraktions-vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Er und ich, wir betrieben unter dem Dach des NRW-Landesverbandes der Partei DIE LINKE ab dem 22.01.2013 eine gemeinsame Homepage als Mandats-träger.

Ingo Boxhammer in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender und ich als vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel gewähltes Mitglied diverser Castrop-Rauxeler Ratsausschüsse. Administrator und damit zuständig für die gesamte Gestaltung dieser gemeinsamen Homepage war ich, wie ich zuvor auch Administrator der Homepage des Stadtverbandes der Partei DIE LINKE Castrop-Rauxel war.

Deren Betreuung stellte ich infolge dramatischer parteiinterner Konflikte mit meinem Rücktritt von diesem Amt im Januar 2013 ein. Die gesamte Homepagegestaltung der vorausgegangenen fünf Jahre hatte in meinen Händen gelegen. Mit ihr hatte ich die Arbeit des Stadtverbandes und seiner Ratsfraktion ziemlich minuziös dokumentiert. Infolge dieser verhängnisvollen parteiinternen Dynamik erlaubte sich der damalige Stadtverbandsvorsitzende mithilfe des Homepageadministrator in Nachfolge von mir, 581 von mir erarbeitete Homepageelemente in die Tonne zu kloppen. – Sie wurden gelöscht! Glücklicherweise konnte ich zuvor noch eine Reihe von Beiträgen auf die gemeinsame Homepage von Ingo Boxhammer und mir retten.

Entsprechend führt der Link

» Meine Tätigkeit für die  Partei DIE LINKE im Stadtverband Castrop-Rauxel «

zur ehemaligen gemeinsamen Homepage von Ingo Boxhammer und mir, die mit Ausnahme der 2015 eingefügten Begrüßungsformel und des Reiters »BM-Kandidat« ausschließlich von mir gestaltet wurde. Die Berichterstattung dort endet bezeichnenderweise mit meinem letzten Eintrag vom 24. September 2014 und existiert ohnehin nur noch als Fragment.

Ich war nach allen parteiinternen Turbolenzen schließlich aus der Partei DIE LINKE wieder ausgetreten.

In der Zwischenzeit hat die Seite ein neues Layout erhalten und ist bedauerlicherweise nur noch fragmentarisch erhalten. Unter jedem Reiter befindet sich ausschließlich die erste Seite, die Nachfolgeseiten sind verschwunden, ebenso die gesamte, sehr umfangreiche Dokumentation des Stadtverband-Wahlkampfes anlässlich der Kommu-nalwahl 2014.

Und warum teile ich das alles mit?

Weil ich nicht weiß, wie es mit der Homepage des nun verstorbenen Ingo Boxhammer weitergeht, ich aber für die Dokumentation meiner Arbeit im Stadtverband der Partei DIE LINKE Castro-Rauxel auf eben diese Homepage verlinkt habe.

Es kann also gut sein, dass diese Verlinkung irgendwann nicht mehr funktioniert. Für diesen Fall habe ich vorhandene bzw. rekonstruierbare Texte aus dieser Zeit in nachfolgender Übersicht zusammengeführt.




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Vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel gewähltes Mitglied diverser Castrop-Rauxeler Ratsausschüsse in der Zeit vom November 2009 bis März 2013 und von Juni 2014 bis November 2014 (Rücktritt)

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24. September 2014
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel

Castrop-Rauxel: DIE LINKE unterstützt Bürgermeister – Schulsozialarbeit muss bleiben

„Die Schulsozialarbeit ist dem Bürgermeister wichtig. Sie soll auch ohne die Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im nächsten Jahr vom Kreis Recklinghausen fortgeführt werden“, so berichtet die Ruhr Nachrichten am heutigen Tag in ihrer Lokalausgabe.

Damit vertritt Bürgermeister Beisenherz haargenau die Meinung der LINKEN in Castrop-Rauxel. Diese hat darum umgehend einen Antrag in den Rat der Stadt eingebracht, mit dem genau das erreicht werden soll.

DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel bat Bürgermeister Beisenherz, folgenden Antrag in der nächsten Ratssitzung zur Abstimmung zu bringen:


          1.    Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel fordert den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, die Schulsozialarbeit im Schulgesetz NRW zu verankern und damit dauerhaft an allen Schulen und Schulformen einzurichten.

          2.    Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel fordert den Kreistag Recklinghausen auf, die Ende 2014 auslaufende Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) solange in Eigenregie weiterzuführen, bis die Landesregierung entsprechende dauerhafte Lösungen nach Absatz 1. umsetzt.


Begründung:
 
Ende 2014 läuft die Finanzierung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus. Auf dieser Basis arbeiten auch die Sozialarbeiterinnen in Castrop-Rauxel an der Grundschule am Hügel, der Marktschule Ickern, der Erich-Kästner-Grundschule, der Wilhelmschule, der Franz-Hillebrand-Hauptschule, der Johannes-Rau-Realschule und der Willy-Brandt-Gesamtschule.
 
Dass Schulsozialarbeit sinnvoll und darüber hinaus im Sinne von Prävention im Bereich der Jugendhilfe auf Dauer Kosten einspart, ist unstrittig. Dass sie in einer Stadt wie Castrop-Rauxel überaus notwendig ist und zum Bildungserfolg vieler Schülerinnen und Schüler beiträgt, wissen inzwischen alle.
 
Die nunmehr vollständige BAföG-Finanzierung durch den Bund bedeutet für das Land NRW, seine bisherigen Finanzierungsanteile von 35 % – in NRW ca. 280 Mio. EURO pro Jahr – für anderweitige Bildungsvorhaben ausgeben zu können. So ist es zudem zwischen Bund und Ländern vereinbart.
 
Die Schulsozialarbeit ist unverzichtbar!

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4. August 2014 | Jürgen Beineke 

Castrop-Rauxel: Da irrt der Vorsitzende des Schulausschusses - eine Erwiderung 

Da irrt der Vorsitzende des Schulausschusses, Udo Behrenspöhler, wenn er meint, DIE LINKE habe nicht verstanden, „dass unter Inklusion mehr als nur die schulische Inklusion zu verstehen ist“.

DIE LINKE möchte dem Thema vielmehr eine hohe Priorität zuweisen, da der erste Schritt hin zu Schulischer Inklusion in NRW bereits am 1. August 2014 Gesetzeskraft erlangt hat und Castrop-Rauxel ziemlich unvorbereitet dasteht.

Der „Gemeinsame Unterricht“ von Regelschülern und jenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ab sofort der Regelfall und es gilt, deren Unterrichtung auf Dauer als Inklusive Schule zu gestalten, in der alle Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit nach individuellen Lehrplänen durch ein interdisziplinäres und multiprofessionelles Team begleitet und zu einem jeweils angemessenen Abschluss geführt werden.

Daher unsere Forderung, dem Thema Schulische Inklusion Pilot-Charakter zu verleihen.

Aber diesen Begriff der Schulischen Inklusion in einem 41-Seiten-Koalitionsvertrag nicht ein einziges Mal zu erwähnen, ist auch eine Leistung. In diesem Papier werden die Politikabsichten für die nächsten sechs Jahre festgeschrieben. – Und dabei spielt Schulische Inklusion keine Rolle?

Und nun noch ein Wort zu Frau Sperz von der FWI. Sie weist in ihrem RN-Beitrag darauf hin: „Ersatzkonzepte für Förderschulen gibt es nicht“. Und wir, DIE LINKE, machen sie darauf aufmerksam, dass das so nicht richtig ist. Das „Ersatzkonzept“ ist die Schulische Inklusion.

Aber: So lange sich Schulische Inklusion im „Gemeinsamen Unterricht“ erschöpft und keinen vollwertigen Ersatz für Förderschulen darstellt, werden auch wir der Schließung von Förderschulen in Castrop-Rauxel nicht zustimmen.


Jürgen Beineke
Schulpolitischer Sprecher der Partei DIE LINKE. Castrop-Rauxel
Sachkundiger Bürger Schulausschuss

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28. Juli 2014 | Ingo Boxhammer & Jürgen Beineke

Castrop-Rauxel: Rats-Koalitionäre ignorieren das Thema Schulische Inklusion

Pünktlich zum Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes, mit dem zum 1. August 2014 die Schulische Inklusion in NRW auf den Weg gebracht werden soll, legt uns auch die neue Castrop-Rauxeler Ratskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor.

Doch siehe da: In dem 41 Seiten umfassenden Papier wird das Thema Schulische Inklusion überhaupt nicht behandelt. Dieser Begriff wird demonstrativ gemieden.

Deutschland hat UN-Behindertenrechtskonvention mit Zusatzprotokoll am 24. Februar 2009 ratifiziert, und damit sind sie deutsches Recht. Es handelt sich also um einen Gesetzesauftrag, den es zu realisieren gilt. – Schulische Inklusion ist ab sofort Handlungsmaxime! – Aber im Koalitionsvertrag spielt dieses Thema für SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP keine Rolle.

Statt dessen beschäftigen sie sich 2 ½ Seiten lang mit dem Thema Förderschulentwicklungsplanung, und sie wollen auf dieser Ebene sogar noch eine neue Institution schaffen, nämlich ein „Zentrum für sonderpädagogische Förderung als Ersatzkonzept“. Was soll das? Worum handelt es sich dabei? Das Zentrum soll Aufgaben aus dem Bereich der Förderschulen und dem Jugendamt übernehmen. Also Anstrengungen zum Erhalt des Förderschulsystems, aber Perspektivlosigkeit bezüglich Schulischer Inklusion.

Und was bedeutet das? Ausweitung des Förderschulsystems, das sich mit inklusiver Beschulung nicht verträgt? Ablehnung von Schulsozialarbeit, wie wir sie an den Gesamtschulen schätzen gelernt haben und die wir gerne auf alle Schulformen ausgedehnt wissen möchten?

Wichtig wären zudem Vorschläge, wie mit dem Personal der jetzigen Förderschulen umgegangen werden soll, um es auf Dauer als eine sinnvolle Ergänzung eines wirklich inklusiven Schulsystems zu integrieren.

Zu all dem kein Wort!

Dabei wird hier in Castrop-Rauxel u. a. im Schulausschuss bereits seit Jahren über das Thema Schulische Inklusion diskutiert. Inzwischen ist es „Fünf nach Zwölf“.

Es reicht nicht, dieses Thema im Rahmen eines allgemeinen Inklusionsplanes quasi am Rande mit zu erledigen. - Schulische Inklusion sollte vielmehr Pilot-Charakter haben, an dem man exemplarisch lernen kann.

Dazu muss man schlicht und einfach mal beginnen, nicht nur ständig darüber diskutieren und Absichts-erklärungen formulieren, wie das die heutigen Koalitionäre im Schulausschuss seit ungefähr einem Jahr getan haben.

Die gegenwärtigen Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP drücken sich nach wie vor dem Thema! Immerhin werden in diesem Koalitionsvertrag die Politikabsichten für die nächsten sechs Jahre festgeschrieben. – Und dabei spielt Schulische Inklusion keine Rolle?


Vorstehender Text ging als Stellungnahme an die Lokalredaktionen von:
Stadtanzeiger
Ruhr Nachrichten

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23. Juni 2014 | Jürgen Beineke

"Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland" (KiGSG)

Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin hat heute umfangreiche Ergebnisse der sogenannten Kinder- und Jugendgesundheitsstudie (KiGGS) veröffentlicht. "Nach Einschätzung der Eltern weisen 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen einen sehr guten oder guten allgemeinen Gesundheitszustand auf", sagt Reinhard Burger, Präsident des RKI.

KiGGS ist eine Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Die Studie liefert wiederholt bundesweit repräsentative Daten zur Gesundheit der unter 18-Jährigen.

Die Untersuchung (KiGGS Welle 1) fand von 2009 bis 2012 als telefonische Befragung statt und war die erste Folgebefragung nach der KiGGS-Basiserhebung (2003 bis 2006).

Insgesamt nahmen in der Altersgruppe der 0- bis 17-Jährigen mehr als 12.000 Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern an der Studie teil. Schwerpunkte in KiGGS Welle 1 waren körperliche Gesundheit, psychische Gesundheit, Gesundheitsverhalten, Gesundheitsversorgung und die soziale Lage.    Broschüre

Laut KiGGS Welle 1 wächst die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (79,6 Prozent) in einem Haushalt mit beiden leiblichen Eltern auf. 13,8 Prozent leben in einer Einelternfamilie und 6,6 Prozent in einer Stieffamilie. Die Familienform (Eineltern-, Stief- oder Kernfamilien) zeigt keinen Zusammenhang mit dem allgemeinen Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche aus Eineltern- und Stieffamilien haben jedoch häufiger emotionale und Verhaltensprobleme (19,7 Prozent bzw. 17,4 Prozent vs. 8,3 Prozent). Auch ist die gesundheitsbezogene Lebensqualität geringer und es wird weniger Obst- und Gemüse verzehrt als bei Gleichaltrigen, die mit beiden leiblichen Eltern aufwachsen. Heranwachsende aus Einelternfamilien haben zudem häufiger chronische Erkrankungen (22,4 Prozent) als Kinder aus Kernfamilien (16,2 Prozent).

Insgesamt ein Fünftel (20,2 %) der Kinder und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren konnte in von KiGGS Welle 1 für den Erhebungszeitraum 2009–2012 aufgrund der Einschätzung ihrer Eltern einer Risikogruppe für psychische Auffälligkeiten (…) zugeordnet werden.

Das solle einerseits Anlass sein, sich stärker um die Vorbeugung zu kümmern, schreiben die Autoren der Studie. "Andererseits sollten die Ergebnisse auch Anlass dazu geben, die Versorgungsstrukturen zu überprüfen, da psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Kindern und Jugendlichen häufig unbehandelt bleiben."

Die Ergebnisse aus KiGGS Welle 1 zeigen, dass es den allermeisten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gesundheitlich gut geht. Zudem rauchen die Heranwachsenden weniger und trinken weniger Alkohol. Dreiviertel der Kinder und Jugendlichen treiben regelmäßig Sport. Angebote zur Früherkennung und Vorsorge bei Kindern (U-Untersuchungen) werden von mehr als 90 Prozent der befragten Eltern genutzt. Leicht gestiegen ist auch die Stillquote. Die Häufigkeit von psychischen Auffälligkeiten und der Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitäts-störung (ADHS) hat seit der KiGGS-Basiserhebung nicht zugenommen, auch die Häufigkeit von Unfällen ist auf gleichem Niveau geblieben. Leicht zugenommen haben dagegen die Häufigkeiten von Asthma bronchiale und Heuschupfen.

Mit Material des Robert Koch-Instituts (RKI)

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22. Juni 2014 | Jürgen Beineke

DIE LINKE. Castrop-Rauxel: Schulsozialarbeit muss zum konzeptionellen Bestandteil an allen Schulen werden

Wir nehmen Bezug auf den Ruhr Nachrichten-Artikel vom 21. Juni 2014 „Ohne Schulsozialarbeit sehen wir alt aus“.

Ja, Schulsozialarbeit muss zu einem festen, konzeptionellen Bestandteil aller Schulen und hierfür auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ist dafür völlig ungeeignet.

Wir, DIE LINKE, unterstützen aus diesem Grunde den sogenannten gebundenen, also den rhythmisierten Ganztagsunterricht, in den Schulsozialarbeit planmäßig eingebunden ist.

Wir kennen sie als konzeptionellen Bestandteil der Gesamtschulen, die z. B.

• Beratung und Einzelfallhilfe
• sozialpädagogische Gruppen- und Projektarbeit
• Elternarbeit, -training
• Gewaltprävention
• offene Freizeitangebote
• Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
• Begleitung beim Übergang Schule / Beruf

umfasst.

Eine niederschwellige Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe bzw. für die Schülerinnen und Schüler und deren Familien, für die seit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum 1. Januar 1991 ein gesetzlicher Auftrag besteht.

Es bedarf eines kontinuierlichen Schulsozialarbeit-Angebotes im Sinne eines umfassend ganzheitlichen Förder-konzepts für schulische Ausbildung und soziale Integration nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, § 13 Abs. 1:

"Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern."

In diesem Sinne wären die Tätigkeiten nach dem BuT etwas, das als integrativer Bestandteil zur Gesamtaufgabe dieser Förderkonzepte dazu gehört und kein Parallelsystem bildet, für dessen „Kernaufgaben“-Wahrnehmung spezielle BuT-Sozialarbeiterinnen eingestellt werden.

Vorstehender Text ging in Auszügen an die hiesige Lokalredaktion von Ruhr Nachrichten und WAZ.

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15. Juni 2014 | Jürgen Beineke

Bundespräsident Joachim Gauck hat seine Rolle gefunden - als Freiherr und Weltpolizist

Bundespräsident Joachim Gauck hat sich einmal mehr gegen einen pauschalen Verzicht auf Militäreinsätze als Instrument deutscher Außenpolitik ausgesprochen. Zu seinem Verständnis einer wünschenswerten aktiveren Rolle Deutschlands in der Welt gehöre auch, "den Einsatz militärischer Mittel als letztes Mittel nicht von vornherein zu verwerfen", predigte Gauck am Samstag im Deutschlandradio Kultur.

Hier das Interview!

Äußerte sich Bundespräsident Joachim Gauck in seiner tendenziösen Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 31. Januar 2014 noch vage, so wird er jetzt, ein halbes Jahr später, schon konkreter: "Und in diesem Kampf für Menschenrechte oder für das Überleben unschuldiger Menschen ist es manchmal erforderlich, auch zu den Waffen zu greifen." – Hört, hört!

Dabei hatte dieser ehemalige evangelisch-lutherische Pastor bereits am 12. Juni 2012 für Auslandseinsätze der Bundeswehr geworben. Vor der Führungsakademie der Bundeswehr forderte Joachim Gauck von den Bürgerinnen und Bürgern mehr Offenheit für Auslandseinsätze der Bundeswehr und bemängelte zugleich eine gewisse Ignoranz der Bürger gegenüber diesen Streitkräften: "Und dass es wieder deutsche Gefallene gibt, ist für unsere glücksüchtige Gesellschaft schwer zu ertragen", sagt der Bundespräsident. - Unerhört!

Siehe auch: Worte des Bundespräsidenten: Ekelhaft und geschichtsvergessen

Allerdings mischt Deutschland international schon längst kräftig mit. Das dokumentiert der Rüstungs-exportbericht 2013, der den außenpolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Jan van Aken, veranlasst, Angela Merkel als "Waffenexportkanzlerin" zu bezeichnen.

Die jüngsten empörenden Äußerungen von Joachim Gauck veranlassten ihn am 14. Juni 2014 zur nachfolgenden Stellungnahme:

Gauck zwischen Feldherr und Weltpolizist

"Menschenrechte lassen sich nicht herbeibomben, das weiß auch der Bundespräsident. Im Gegenteil: Im Krieg kommen die Menschenrechte unter die Räder. Wer wie Gauck zur Begründung eines größeren militärischen Einsatzes der Bundeswehr im Ausland Parallelen zu innerdeutschen Polizeieinsätzen zieht, begibt sich auf ganz gefährliches Terrain. Ein Weltpolizist Deutschland wird gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte von der klaren Mehrheit der Bevölkerung aus guten Gründen abgelehnt", kritisiert Jan van Aken die Äußerungen des Bundespräsidenten während seiner Norwegen-Reise.

Jan van Aken weiter:

"Es ist völlig richtig und wichtig, dass Deutschland viel aktiver werden muss, um auch international die Durchsetzung von Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit zu unterstützen. Aber das kann und darf nicht militärisch geschehen. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Einmischen und Militärintervention. Gaucks einseitiger Blick auf das Militärische ist hochgefährlich und vom Verfassungsauftrag der Bundeswehr in keiner Weise gedeckt. Ein Bundespräsident, der quasi als Feldherr die Bundeswehr mit Hurra in alle Welt schicken möchte, stellt sich gegen die Bevölkerung und begibt sich damit ins Abseits.“

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30. April 2014 | Jürgen Beineke

Inklusion bleibt Streitpunkt in Castrop-Rauxel!

Zu Recht ist Frau Sperz von der FWI über eine Wiederholung eines Antrages der Mehrheitsfraktion vom Oktober 2013 mit dem schönen Titel "Erstellung eines Aktionsplanes Inklusion für die Stadt Castrop-Rauxel" verwundert, und sie weist auch zu Recht auf die Einlassung der damaligen Schuldezernentin hin. Diese erklärte nämlich skeptisch, dass zur Realisierung dieses Vorhabens eine "gewisse Grundausstattung" und damit Personal und ein gewisser finanzieller Rahmen nötig sei, der aber fehle.

Eine kleine Reihenfolge über den augenblicklichen Stand dazu:

1. Was Frau Sperz nicht erwähnt, ist die Herumeierei fast aller im Schulausschuss vertretenen Parteien bei diesem Thema. Es wurde herumgeeiert wie die Jungfrau vor der Defloration. Gerade auch die Partei des "vor Wut schäumenden" FDP-Fraktionsvorsitzenden Niels Bettinger.

2. Seine Partei vertrat während besagter Ausschusssitzung am 07.11.2013 den Standpunkt, für so einen Aktionsplan sei kein Geld da und  u n t e r s t ü t z t e  damit die Argumentation von Frau Glöß. Man sehe ja, was aus dem Antrag der Partei DIE LINKE zum barrierefreien Rathaus geworden sei - so Frau Breidenbach (FDP).  Lediglich Herr Horstmann (CDU) wies diese Argumente zurück mit dem Hinweis, dass bei solchem Denken sonst nirgendwo noch Gestaltungsspielraum sei.

Wie passt dazu der Spruch von Niels Bettinger: "Wir können dem Bürgermeister keine 100 Tage Einarbeitungszeit ... gewähren?"

3. Frau Sperz (FWI) ihrerseits wollte das Thema Inklusion zunächst ausschließlich auf den Bereich der Schulen beschränken. Das zeugt jedenfalls von der Verwechselung der Begriffe "Inklusion" und "Gemeinsamer Unterricht". Inklusion ist etwas völlig anderes als gemeinsamer Unterricht.

4. Herr Buchholz (GRÜNE) führte s. Z. in den Antrag zur Erstellung eines Aktionsplanes ein und Herr Behrenspöhler (SPD) befürwortete ihn ausdrücklich. Gegen die Stimmen der FDP wurde dieser Antrag schließlich angenommen.

5. Zur Schulausschusssitzung am 30.01.2014 bringt die FDP dann einen Antrag "Schulische Inklusion" ein.

6. Der Ausschuss hat jetzt eine neue Ausrede. Er ist sich einig darin, dass ein Arbeitskreis gebildet werden soll, auf Anregung von Frau Lasser (SPD) aber erst nach den Kommunalwahlen. Dann soll auch der FDP-Antrag "wieder aufleben".

Wenn man sich einigermaßen orientieren will, muss man sich mit dieser merkwürdigen Reihenfolge ausein-andersetzen.

Für DIE LINKE steht fest: Niemand hat sich hier mit Ruhm bekleckert. Angesichts des Kommunalwahlkampfes wird von den erwähnten Personen eine Show abgezogen und sich wechselseitig auf die Schultern geklopft.

Ab August ist für die Klassen eins und fünf inklusiver Unterricht angesagt und keiner weiß, wie es geht!


Vorstehender Text ging als Pressemitteilung an die Lokalredaktionen von:
Ruhr Nachrichten
Sonntagsblatt im Vest
Stadtanzeiger
WAZ

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24. April 2014 | Jürgen Beineke

Anzahl der Schulen in 10 Jahren deutschlandweit um 6.100 gesunken. Aber Zunahme an Integrierten Gesamtschulen 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute mitteilt, ist die Anzahl allgemeinbildender Schulen in Deutschland während der letzten 10 Jahre um 15 Prozent beziehungsweise 6.100 Schulen gesunken. Betroffen von den Schließungen waren u. a. primär die Hauptschulen mit 37 Prozent und die Realschulen mit 16 Prozent.

Zugleich erhöhte sich die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen, an denen Haupt- und Realschulabschlüsse, sowie das Abitur erworben werden können, deutlich um 51 Prozent. Einen Boom erlebten mit plus 22 Prozent auch die freien Waldorfschulen mit einer Schulformen, die längeres gemeinsames Lernen im wahrsten Sinne des Wortes ermöglicht, wobei die Waldorfschulen dieses Konzept konsequent umsetzen.

Da immer mehr junge Menschen den Erwerb der Hochschulreife anstreben, besuchten 36 Prozent mehr Schüler-innen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 einen allgemeinbildenden Bildungsgang im Sekundarbereich II.

Die Anzahl Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die bis zum Haupt- oder Realschulabschluss führt, nahm um 19 Prozent ab.

Insgesamt sank die Anzahl der Schüler gegenüber dem Schuljahr 2002/2003 um 13 Prozent. Entsprechend gab es im Schuljahr 2012/2013 in Deutschland rund 34.400 allgemeinbildende Schulen für knapp 8,6 Millionen Schülerinnen und Schüler.

Das Bundesamt spricht von "Neustrukturierungen der Schullandschaft".

Siehe auch Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 

 

Wir, DIE LINKE, streben die grundsätzliche und vorbehaltlose Einschulung aller Kinder in eine inklusive „SCHULE FÜR ALLE“ an, in der die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit nach individuellen Lehrplänen durch ein interdisziplinäres und multiprofessionelles Team begleitet und zu einem jeweils angemessenen Abschluss geführt werden.

Wir unterstützen hierfür die Form des gebundenen Ganztags mit rhythmisiertem Unterricht.

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7. März 2014 | Jürgen Beineke

Schulische Diaspora in Castrop-Rauxels Norden – Der Skandal ist perfekt

In Ickern gibt es demnächst keine einzige weiterführende Schule mehr. Hauptschule und Gesamtschule waren nämlich dem Schulexperiment Sekundarschule geopfert worden. Für die von SPD, Grünen und Schuldezernentin so hoch favorisierte Sekundarschule reichte es letztes Jahr für ein Mutterhaus im Süden mit einer Dependance im Norden. Und letztere steht heute – also nur ein Jahr später – vor dem Aus. 

Auf der Homepage der Stadt Castrop-Rauxel ist heute zu lesen: „An der Sekundarschule haben sich 96 Kinder angemeldet, 64 im Süden und 32 am Standort im Norden. Die Sekundarschule Süd kann damit vierzügig ins neue Schuljahr starten. Den Teilstandort der Sekundarschule im Norden hatte die Bezirksregierung zweizügig genehmigt. Diese Zweizügigkeit am Teilstandort kommt im kommenden Schuljahr nicht mehr zustande.“
„Wir können alle angemeldeten Kinder in der Sekundarschule aufnehmen. Die Beschulung erfolgt dann allein am Hauptstandort im Süden“, erklärt Petra Glöß, Erste Beigeordnete der Stadt Castrop-Rauxel.

An diesem Abenteuer ist auch die bei allen politischen Parteien mit Ausnahme der LINKEn ungeliebte Janusz-Korczak-Gesamtschule im Castrop-Rauxeler Norden zugrunde gegangen.

Dabei hätte diese Gesamtschule das gesamte Schülerspektrum der weiterführenden Schule bis hin zum Abitur bedienen können – auch als inklusive Schule und im Sinne des längeren gemeinsamen Lernens. Es hätte politisch nur gewollt sein müssen.  

Für unseren diesbezüglichen Vorschlag im interfraktionellen Arbeitskreis unter Moderation der Schuldezernentin Petra Glöß, die infrage stehenden Standorte (Lange Straße, Uferstraße und Waldenburger Straße) unter dem Dach der bewährten Gesamtschulkonzeption anzupacken und zu reorganisieren, konnte sich niemand der Damen und Herren von SPD, Grünen, CDU, FDP und FWI erwärmen.

„Die Eltern haben (mit ihrem Anmeldeverhalten) entschieden!“

Diese listige Rhetorik, der sich auch schon mal gerne die Schuldezernentin bedient, hat jüngst ebenso Martin Buchholz von den Grünen übernommen: „Die Gesamtschule und die Hauptschule in Ickern sind von den Eltern schon vor Jahren nur noch in geringem Maße gewählt worden und mussten dementsprechend auslaufend geschlossen werden. Hierzu gab es letztendlich keine Alternative" – so konnte man in der hiesigen Presse am 6. März 2014 lesen.

Ja, wieso eigentlich sollen sich Eltern anders entscheiden als die Politiker, wenn sie ihrerseits die Schule ebenfalls für unattraktiv halten. Aber anders als sie, die Eltern, haben die Politiker einen Gestaltungsauftrag und hätten der Gesamtschule über eine Reorganisation zu neuer Attraktivität verhelfen können. Und so etwas z. B. müssen Eltern von Politikern auch durchaus erwarten können. – Also anders als Martin Buchholz behauptet, hat es selbstverständlich eine Alternative gegeben!

Aber als die Janusz-Korczak-Gesamtschule in Ickern zur Erleichterung aller hiesigen politischen Parteien mit Ausnahme der LINKEn gerade mal 53 Anmeldungen für das Schuljahr 2012/2013 erhielt, konnte man sie getrost zu Grabe tragen. – Wie schön für die Politiker: Die verbreiten heute, die Eltern hätten entschieden.

Als Konsequenz gibt es demnächst in Ickern keine weiterführende Schule mehr.   

 

Teile des vorstehenden Texts gingen als Auszug an die Lokalredaktionen von:
Ruhr Nachrichten
Stadtanzeiger
WAZ

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1. März 2014 | Jürgen Beineke

Schulische Diaspora in Castrop-Rauxels Norden

Sollte tatsächlich eintreten, was in den Ruhr Nachrichten heute für möglich gehalten wird, nämlich, dass die Dependance der Sekundarschule Süd im Sommer 2014 geschlossen werden muss, dann ist das der Skandal schlechthin. Dann gibt es in Ickern keine weiterführende Schule mehr. Hauptschule und Gesamtschule waren nämlich dem Schulexperiment Sekundarschule geopfert worden.  

 

Ruhr Nachrichten: Aus für Standort Ickern

Für den Vorschlag der LINKEN im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, die Reorganisation der drei vor einem Jahr infrage stehenden Standorte (Lange Straße, Uferstraße und Waldenburger Straße) unter dem Dach der bewährten Gesamtschulkonzeption anzupacken, konnte sich niemand der Damen und Herren von SPD, Grünen, CDU, FDP und FWI erwärmen.

Stattdessen - so wollte es die Verwaltung, und so wollte es mit einer Stimme Mehrheit im Rat die Koalition von SPD und Grünen - sollten eine Sekundarschule Nord und eine Sekundarschule Süd gegründet werden. Im Norden sollten gleichzeitig Hauptschule, Realschule und Gesamtschule verschwinden.

Bekanntlich kam es anders: Nach dem sehr erfolgreichen Bürgerentscheid am 28. Oktober 2012 muss die Fridtjof-Nansen-Realschule nun mindestens zwei Jahre lang weitergeführt werden und erhielt 111 Neuanmeldungen für das Schuljahr 2013 und 143 für das kommende Schuljahr 2014.

Bei der von SPD und Grünen und der Schuldezernentin so hoch favorisierten Sekundarschule hingegen reichte es letztes Jahr für ein Mutterhaus im Süden mit einer Dependance im Norden. Und letztere steht heute – also nur ein Jahr später – offensichtlich vor dem Aus.

Als Ergebnis dieser genialen Politik gibt es zukünftig im Norden der Stadt fatalerweise keine Gesamtschule und Hauptschule mehr (das haben sie erreicht) und es gibt alternativ auch keine Sekundarschule - aber hoffenntlich gute Busverbindungen in den Süden.


Vorstehender Text ging auch an die Lokalredaktionen von:
Ruhr Nachrichten
Stadtanzeiger
WAZ

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 1. Februar 2014 | Jürgen Beineke

9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW – Erste Umsetzungsschritte in Castrop-Rauxel 

Während der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Ausschuss für Jugend, Schule und Soziales) am 30. Januar 2014 informierte das Schulamt für den Kreis Recklinghausen zu ersten Umsetzungsschritten im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW in Castrop-Rauxel. 

Es referierte die Schulrätin für den Bereich der Förderschulen, Antje Wittenberg-vom Heu: Sie wies darauf hin, dass ab Schuljahr 2014/2015 nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz im Rahmen der Einführung schulischer Inklusion der Gemeinsame Unterricht für das erste und fünfte Schuljahr obligatorisch wird – es sei denn, die Eltern wünschen eine Förderung ihres Kindes im Rahmen einer Förderschule. 

Bezogen auf Castrop-Rauxel ist daher für den Bereich der Sekundarstufenschulen vorgesehen, für jene Kinder, die zielgleich zu fördern sind, die Willy-Brand-Gesamtschule und die Sekundarschule Süd in Anspruch zu nehmen. Die Sekundarschule Süd auch deshalb, da diese im Norden der Stadt eine Dependance unterhält und man damit den dortigen Bürgern eine wohnortnahe Schule für den Gemeinsamen Unterricht anbieten kann.

Jene Kinder, die zieldifferent unterrichtet werden müssen – dabei handelt es sich in der Regel um lernbehinderte und geistig behinderte Schülerinnen und Schüler –, ist die Fridtjof-Nansen-Realschule vorgesehen. Warum das nicht auch an den anderen Schulen des Sekundarstufenbereiches möglich sein soll, erschließt sich nicht, zumal die Schulrätin darauf abstellt, dass man im Auge behalten müsse, die Kinder wohnortnah zu beschulen. 

Für den Sekundarstufenbereich handelt es sich in Castrop-Rauxel für das kommende Jahr um 15 Schülerinnen und Schüler, von denen fünf zur Gesamtschule und zehn zur Sekundarschule gehen sollen. 

Der Primarstufenbereich spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Die Bildung von sogenannten Schwerpunktschulen scheint für Castrop-Rauxel nicht erwogen zu werden.

Was die Schüler/Lehrer-Relation angeht, so ist die Regelung, nach der pro Kind mit Sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zwei sonderpädagogische Unterrichtsstunden vorgesehen sind, entfallen. Den Regelschulen wird lt. Schulrätin stattdessen demnächst ein Förderlehrer pro Zug zur Verfügung stehen.

Die Klassengrößen sind bisher nicht neu definiert. In diesem Zusammenhang sollte in Erinnerung gerufen werden, dass die Klassengrößen in der hiesigen Martin-Luther-King-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ zwischen acht und 16 Kindern liegt.

Unterrichtskonzeptionelle Konsequenzen anlässlich des schulischen Inklusionsvorhabens bzw. Konsequenzen für das didaktisch/methodische Vorgehen scheinen nach wie vor in weiter Ferne. Diese sind jedoch zwingend notwendig, zumal lernbehinderte oder gar geistig behinderte Personen „anders“ lernen, z. B. über die täglichen Wiederholungshandlungen lebenspraktischer Abläufe und anhand konkret anschaulichen Materials. Viel Ratlosigkeit auf der ganzen Linie also.

Die Ausschussmitglieder sind sich einig darin, dass in Castrop-Rauxel ein Arbeitskreis Inklusion gebildet werden soll, allerdings erst nach den Kommunalwahlen, da der dann neu gebildete Rat auch die Ausschüsse neu besetzen muss. – Erst dann stehen die politischen Akteure für die nächsten sechs Jahre fest.

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1. Februar 2014 | Jürgen Beineke

Schulische Inklusion in Abgrenzung zum Gemeinsamen Unterricht in NRW

Bezug: Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechts-änderungsgesetz) NRW vom 16.10.2013.  

Das Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft.  

Die schulische Inklusion betont und begrüßt die Unterschiedlichkeit und Vielfalt von Menschen und verzichtet selbstverständlich auf die Definition von Schülern mit „Sonderpädagogischem Förderbedarf“. Die Defizitorientierung weicht der Ressourcenorientierung. Aussonderung oder gar Ausgrenzung findet nicht statt. Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ist Standard.

Also: Nicht mehr die Definition von Sonderpädagogischen Förderbedarfen ist angesagt, sondern individuelle Förderprogramme für alle 25 (?) Schülerinnen und Schüler sind notwendig. Das erfordert vermutlich z. B. ganzheitliche Schuleingangsuntersuchungen aller Schülerinnen und Schüler im interdisziplinären und multiprofessionellen Team. Es soll eben nicht mehr darauf abgehoben werden, was das Kind/der Jugendliche nicht kann, sondern an dem angeknüpft werden, was das Kind/der Jugendliche an Potenzial positiv zur Verfügung hat (Ressourcenorientierung). - Das ist eine völlig andere Denkungsweise, eine völlig andere Grundhaltung und Gesinnung mit eben auch anderen Konsequenzen für die Gestaltung der Schullandschaft.

Der Gemeinsame Unterricht hingegen ist eine Förderungsform von Kindern mit definiertem sonderpäd-agogischen Förderbedarf in Regelschulen. Er kann dort zielgleich oder zieldifferent durchgeführt werden und wurde in der BRD bereits in den 1970er Jahren und in NRW in den 1980er Jahren eingeführt.
Gemeinsamer Unterricht impliziert den Status von Regelschülern und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf – eine Denkungsweise, die dem Prinzip der (schulischen) Inklusion widerspricht.

Gemeinsamer Unterricht ist noch lange keine Inklusion

Entsprechend dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW soll am 1. August 2014 die Schulische Inklusion in NRW auf den Weg gebracht werden. Und wohlgemerkt, es ist ein Schritt auf dem Weg zur Inklusiven Schule - mehr nicht. Es geht dabei ausschließlich darum, den seit ca. 30 Jahren eingeführten “Gemeinsamen Unterricht” auf eine andere Rechtsgrundlage zu stellen. Er soll, anders als bisher, ab sofort obligatorisch sein. Aber natürlich auch nicht so ganz, denn man beginnt erst einmal nur in den Klassen 1 und 5.

Artikel 2, Absatz 1 - Übergangsvorschriften     

     „Die Regelungen in § 19 Absatz 5 Satz 3 des Schulgesetzes NRW finden nach Maßgabe dieses Gesetzes erstmals Anwendung zum Schuljahr 2014/2015 für Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde oder die eine Förderschule besuchen und in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule oder die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen; zum Schuljahr 2015/2016 und zu den darauf folgenden Schuljahren gelten diese Bestimmungen auch für Schülerinnen und Schüler der jeweils nächsthöheren Klasse,

     zum Schuljahr 2016/2017 für Schülerinnen und Schüler der Eingangsklasse eines Berufskollegs; zum Schuljahr 2017/2018 und den darauf folgenden Schuljahren gilt dies auch für die Schülerinnen und Schüler der jeweils nächsthöheren Klasse.“

 

Offensichtlich soll in NRW inklusive Schule mithilfe des „Gemeinsamen Unterrichts“ eingeführt werden. Das setzt auch zukünftig zwangsweise die Feststellung des „Sonderpädagogischen Förderbedarfs“ voraus.

Dazu hätte es allerdings nicht der ausdrücklichen Einführung durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetzes bedurft, denn – wie dargestellt – ist der Gemeinsame Unterricht in NRW seit den 1980er Jahren etabliert.

Im Sinne des Inklusionsgedankens hätte man mindestens erwarten dürfen, dass mit der formellen Einführung der schulischen Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz das „Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)“ für die Zukunft abgeschafft wird, um weitere Aussonderung zu vermeiden.

Doch, ganz im Gegenteil dazu, gibt es bereits den Entwurf einer Änderungsverordnung zum AO-SF, um es im Sinne der neuen Regelungen des Schulgesetzes passend zu machen.

Was hier mithilfe des Gemeinsamen Unterrichts eingeführt werden soll, kann dementsprechend nicht als Inklusion bezeichnet werden.

Vorsichtshalber nennt Frau Löhrmann in ihrer Präsentation den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ … vom 20. März 2013 „Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW“. – Sie ist offensichtlich weit davon entfernt, von Inklusion in definitiver Weise zu sprechen.

Schließlich möchte sie erreichen, dass dem Land NRW im Rahmen des Konnexitätsprinzips durch die Einführung der schulischen Inklusion keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darum wird sie nicht müde, die Begriffe Inklusion und Gemeinsamer Unterricht synonym zu verwenden. Entsprechend stellt sie sich auf den Standpunkt, dass Inklusion keine neue Aufgabe des Schulsystems sei, da der Gemeinsame Unterricht seit den 1980er Jahren eingeführt ist.


Wir, DIE LINKE, wollen das alles nicht. Wir wünschen die grundsätzliche und vorbehaltlose Einschulung aller Kinder in eine inklusive „SCHULE FÜR ALLE“, in der die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit nach individuellen Lehrplänen durch ein interdisziplinäres und multiprofessionelles Team begleitet und zu einem jeweils angemessenen Abschluss geführt werden.

 

Wir unterstützen hierfür die Form des gebundenen Ganztags mit rhythmisiertem Unterricht.

Im Rahmen der grundsätzlichen Umorientierung weg von der Defizitorientierung hin zu einer Ressourcen-orientierung interessieren uns für die praktische Umsetzung zudem u. a. Zeit- und Ressourcenfestlegungen:  

 

  1. Wie hat die inhaltlich/pädagogische – die inklusive – Schulkonzeption auszusehen,
  2. wie eine flexible Raumgestaltung,
  3. wie das Lehr- und Lernmaterial?
  4. Steht ein multiprofessioneller Lehrkörper zur Verfügung? – Wir denken nämlich keineswegs nur an Lehrpersonen und Förderlehrer, sondern auch an Logopäden, Ergotherapeuten, Dipl. Heilpädagogen und vor allem an Schulsozialarbeit.
  5. Wie steht es um die Festlegung einer sinnvollen „Schüler/Lehrer-Relation“ für das Gelingen der inklusiven Schulform?
  6. „Wie viel Förderlehrer“ braucht ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
  7. Wie kann zukünftig die Ressourcenermittlung bei den Schülerinnen und Schülern gestaltet werden, um das „Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)“ im Sinne von Inklusiver Schule   zu ersetzen?
  8. Wie soll mit dem Personal der jetzigen Förderschulen umgegangen werden, um es auf Dauer als eine sinnvolle Ergänzung eines wirklich inklusiven Schulsystems zu integrieren?

 

Für die Beantwortung all dieser grundsätzlichen Fragen bedarf es allerdings auch und vor allem eines verbindlichen Rechts- und Finanzierungsrahmens. – Doch das alles ist bis heute unklar.

An mangelnder fachlicher Kompetenz kann es in NRW nicht liegen. Die Lehrerinnen und Lehrer sind durchaus in der Lage, Inklusive Schule zu gestalten.

Empörend zudem: Nach diesem Gesetz dürfen nur Erst- und Fünftklässler von diesem Recht Gebrauch machen! Ein Wechsel von der Förderschule ist nur für den Jahrgang vorgesehen, der Zugang in die Klasse fünf der weiterführenden Schulen hat – warum eigentlich?

Eltern sollen alternativ zum Gemeinsamen Unterricht zudem auch eine Förderschule als Förderort für ihr Kind wählen können – wieso eigentlich, wenn man Förderschulen langfristig durch schulische Inklusion ersetzen möchte? Wieso leistet man sich weiterhin das Parallelsystem?

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20.08.2013 | Ingo Boxhammer & Jürgen Beineke

Schulische Inklusion: DIE LINKE. Castrop-Rauxel sieht dringenden Handlungsbedarf

Während sich die hiesige FDP (Anne Krüger) bezogen auf das Thema der schulischen Inklusion in Castrop-Rauxel primär von Kostengesichtspunkten leiten lässt, treibt DIE LINKE eher die Frage nach den Qualitätsstandards einer im Übrigen zügig zu errichtenden inklusiven Schullandschaft um. 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 geltendes Bundesrecht. Bund, Länder und Kommunen sind demnach verpflichtet, das Abkommen (schrittweise) umzusetzen. – Im Schulbereich in Form einer inklusiven Schule. 

Es geht also darum, die bestehende Schullandschaft an nationales wie internationales Recht anzupassen, und hierzu bedarf es nicht erst noch einer lokalen Elternbefragung, wie von der FDP gefordert.

Schon gar nicht kann man die Kostenseite unter einen Finanzierungsvorbehalt stellen, wie das die FDP mit Hinweis auf die von ihr mitverursachte desolate Haushaltslage der Stadt Castrop-Rauxel tut.

Es geht in Castrop-Rauxel ab sofort darum, wie inklusive Beschulung u. a. für die in unserer Stadt vorhandenen Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf realisiert werden kann. Dazu ist es zunächst dringend erforderlich, hier, an Ort und Stelle, zu wissen, um wie viele Kinder es sich überhaupt handelt. Die hiesige Verwaltung jedenfalls konnte auf unsere Anfrage konkrete Zahlen nicht nennen. Die Schuldezernentin, Frau Glöß, geht vielmehr von einer Schätzgröße aus, die „zwischen 3 % und 5 % liegt, wobei die regionale Schulentwicklungsplanung ausweist, dass diese Anteile je nach Förderbedarf sehr unterschiedlich sind." Wir erwarten, dass Frau Glöß die für eine sinnvolle Planung notwendigen korrekten und brauchbaren Zahlen nachliefert. 

Die Landesregierung geht von einem landesweiten Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonder-pädagogischem Förderbedarf an der Gesamtzahl in Primarstufe und Sek I. (2012/13) von 6,7 Prozent aus – einer insgesamt kleinen Zahl also. 

Uns interessieren zudem klare Ziel-, Zeit- und Ressourcenfestlegungen: Wie hat die Raumgestaltung auszusehen, das Lehr- und Lernmaterial, wie die inhaltlich/pädagogische Konzeption. Steht ein multiprofessioneller Lehrkörper zur Verfügung. Wir denken nämlich keineswegs nur an Lehrpersonen und Förderlehrer, sondern auch an Logopäden, Egotherapeuten, Dipl. Heilpädagogen und vor allem an Schulsozialarbeit. Insbesondere ist die Definition einer sinnvollen „Schüler/Lehrer-Relation“ für das Gelingen einer inklusiven Schulform von herausragender Bedeutung.

Für die Beantwortung all dieser grundsätzlichen Fragen bedarf es allerdings auch und vor allem eines verbindlichen Rechts- und Finanzierungsrahmens.

Nach den gebrochenen schulpolitischen Versprechen hat die NRW-Landesregierung schließlich und endlich in der Kabinettssitzung vom 19.03.2013 den Entwurf für ein erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) auf den Weg gebracht.

Die inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen soll damit im Schulgesetz als Regelfall verankert werden. 

Die Schulgesetznovelle sieht vor, dass den Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich immer auch ein Platz in mindestens einer allgemeinen Schule angeboten werden soll. – Na also, es geht doch!

Eltern sollen zudem auch eine Förderschule für ihr Kind wählen können – wieso eigentlich, wenn man Förderschulen langfristig nicht mehr möchte?

Empörend: Nach dieser Gesetzesvorlage dürfen nur Erst- und Fünftklässler von diesem Recht Gebrauch machen! Ein Wechsel von der Förderschule ist nicht vorgesehen – warum eigentlich nicht? Den Besuch eines Berufskollegs will die Landesregierung sogar erst 2016 ermöglichen.

Der Anspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule soll zudem erst ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise beginnen.

Doch die Schulgesetznovelle ist bis heute durch den Landtag nicht beschlossen und von daher für den diesjährigen Einschulungstermin irrelevant. Ursprünglich war der Start einer inklusiven Schullandschaft NRW von Landesministerin Löhrmann bereits für dieses Jahr zugesagt. 

Sollte sich das Land NRW bezüglich einer ausreichenden Finanzierungsbeteiligung (Konnexitätsprinzip = wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.) verweigern, werden wir als LINKE entsprechende Bestrebungen einiger NRW-Kommunen, im Falle der Nichtanerkennung der Konnexität eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen, unterstützen. Wie die FDP wünschen auch wir, dass sich daran dann ebenfalls die Stadt Castrop-Rauxel beteiligt. 

Zusammenfassend: Inklusive Schule soll hier in NRW offensichtlich über den „Gemeinsamer Unterricht“ eingeführt werden. Das setzt zwangsweise die Feststellung des „Sonderpädagogischen Förderbedarfs“ voraus. 

Wir, DIE LINKE, wollen das nicht. Wir wünschen die grundsätzliche und vorbehaltlose Einschulung aller Kinder in eine inklusive „SCHULE FÜR ALLE“, in der die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit nach individuellen Lehrplänen durch ein multiprofessionelles „Expertenteam“ begleitet und zu einem jeweils angemessenen Abschluss geführt werden. 

Die „PRIMUS-Schule“, der Zusammenschluss von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I zu einer die Klassen 1 bis 10 umfassenden Schule, ist nicht einmal als Möglichkeit erwogen worden. 

 

Vorstehender Text ging auch an die Lokalredaktionen von:
Ruhr Nachrichten
Stadtanzeiger
WAZ

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02.07.2013 | Jürgen Beineke 

Castrop-Rauxel: Speed Dating des hiesigen Kinder- und Jugendparlamentes mit ihren Politikern

Die Kinder und Jugendlichen des hiesigen Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa) hatten die Castrop-Rauxeler Politiker für heute Abend in das Jugendzentrum BoGi’s zu einem Speed Dating eingeladen. Sie werden sich bei der „U18 - die Wahl für Kinder und Jugendliche" beteiligen und wollten sich im Vorfeld ein Bild von der Politik, den Politikerinnen und Politikern und deren Wahlprogramme machen. 

Am 13.09.2013, genau neun Tage vor der eigentlichen Bundestagswahl, wird die U18 Wahl bundesweit durchgeführt. Sie bietet Mädchen und Jungen unter 18 Jahren eine politische Auseinandersetzungsmöglichkeit, eine Orientierung mit Gleichaltrigen und das Erlebnis, wählen gehen zu dürfen. 

U18 startete 1996 in einem Wahllokal in Berlin und ist mittlerweile zu der größten politischen Bildungsinitiative für Kinder und Jugendliche in Deutschland herangewachsen. 

So waren von allen hiesigen Parteien mehrere Vertreterinnen und Vertreter anwesend und stellten sich in den sechs 10-minütigen Kurz-Interviews zu sechs verschiedenen Themen (Speed Dating) den Fragen, die von den Kindern und Jugendlichen vorbereitet worden waren und die die Politiker vorher nicht kannten.

Von der Partei DIE LINKE. Castrop-Rauxel stellte sich Ratsmitglied Ingo Boxhammer den Fragen der jungen Leute.Im abschließenden feed back betonten Politiker und die Vertreter des KiJuPa die produktive Atmosphäre der Begegnung und den Willen zur Wiederholung.

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06.07. 2012 Jürgen Beineke

Schulentwicklung Castrop-Rauxel: RotGrün setzt Sekundarschulen durch

Unter den Augen Hunderter demonstrierender Eltern, Lehrer und Schüler vornehmlich der Fridtjof-Nansen-Realschule (FNR) hat der Rat gestern mit einer knappen Mehrheit von 22 gegen 20 Stimmen bei einer Enthaltung einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung zweier Sekundarschulen gefasst. Die Entscheidung fiel nach einem gut dreistündigen Rededuell in geheimer Abstimmung gegen 20:30 Uhr. - Das bedeutet das faktische Aus für beide Realschulen sowie die Schillerschule. 

Gegen die Stimmen der LINKEn beschlossen wurde zuvor bereits das Aus für die Grundschulen Grüner Weg und Harkortschule sowie für die Janusz-Korczak-Gesamtschule. Bei der Abstimmung über die Schließung der Franz-Hillebrand-Hauptschule enthielt sich DIE LINKE angesichts der Stellungnahme der Schulkonferenz. 

Die FraktionDIE LINKE bekennt sich zu einem energischen Kopfschütteln.
(Ingo Boxhammer, Ratsmitglied für DIE LINKE. Castrop-Rauxel)

Im Kommunalwahlkampf 2009 und im Landtagswahlkampf 2010 hieß es aus gutem Grund bei SPD, Grünen und bei der Linkspartei: Ziel muss sein, ein längeres gemeinsames Lernen, gegen eine Aussortierung nach der Grundschule und letztlich EINE SCHULE FÜR ALLE. Da sollte es möglich sein, ohne jede Stigmatisierung nach der 10. Klasse die Schule zu verlassen, um einen Beruf zu ergreifen oder bis zum Abitur weiterzulernen.

Die von der CDU so vehement geforderte Beibehaltung der Hauptschule (Tenor: Wir brauchen diese Schule für das Handwerk und die Industrie) hielt aber zu diesem Zeitpunkt schon die rote Laterne. Durchschnittlich 80 Prozent der Hauptschulabsolventen fanden keine Lehrstelle und gingen in die Jugendarbeitslosigkeit oder Endloswarte-schleifen mit sehr kostspieligen Parkplätzen.

Das Grüne Wahlplakat: "A, B, CDU UND RAUS BIST DU - Eine Schule, die alle fördert" umschrieb das sehr gut. 

Was ist jetzt aus diesem Projekt geworden? Die SPD schließt mit der CDU einen Schulkonsenspakt und wir haben alle Schulformen wie bisher und die Sekundarschule als neue Schulform dazubekommen. 

Seit dem 29. Juni 2012 lässt uns die Schulministerin noch auf eine weitere Schulform, die PRIMUS-Schule, hoffen. - Das in diesen Schulformen andere Schulen aufgehen können, ist uns wohlbekannt. 

Das Kopfschütteln bleibt! 

Wieso nehmen wir die Gesamtschulidee nicht auf?

Wenn die Castrop-Rauxeler Gesamtschule einen unattraktiven Standort usw. hat, wieso machen wir sie nicht attraktiver?

Wieso bleiben wir an einem Ort? Wieso machen wir nicht Standortnebenstellen auf und führen dort alte Schulformen unter dem Gesamtschulnamen fort? - Wir wollen damit keinesfalls eine Schulfabrik. Das ist durch eine Dependance-Struktur abgesichert. 

Eltern kämpfen augenblicklich um den Erhalt ihrer Realschule. Wir bezweifeln, ob nach dem inhaltlichen AUS für die Hauptschule die Realschule in dieser Form auf Dauer erhalten werden kann. Die Realschulen werden jetzt die rote Laterne von der Hauptschule übernehmen. Aber der Elternwille ist jetzt so, wie er ist. 

Statistische Tricks versachlichen die Kritik aus der Bevölkerung nicht. 

Die Sache ist weder ausdiskutiert noch in ein überzeugendes Schulentwicklungskonzept eingeflossen.

 

Diese Diskussion muss nachgeholt und dann ein Konzept entwickelt werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger überzeugt und mitnimmt.Also: Dieses Durcheinander, das nicht als Schulentwicklungskonzept bezeichnet werden kann, wollen wir nicht und tragen wir auch nicht mit.

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20.09 2012 | Jürgen Beineke 

Schulentwicklung Castrop-Rauxel: Schwarzer Tag für die direkte Demokratie

Ratsmitglied Ingo Boxhammer für DIE LINKE. Fraktion im Rat Castrop-Rauxel während der heutigen Ratssitzung zur Stellungnahme der Bezirksregierung Münster vom 12. September 2012, dass ein evtl. Bürgerbegehren insofern unzulässig ist, als damit der Erhalt der Fridtjof-Nansen-Realschule in Castrop-Rauxel nicht durchgesetzt werden kann: 

 

Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

was wir im Vorfeld zu diesem Tagesordnungspunkt im Haupt- und Finanzausschuss erfahren haben, muss nach Meinung der Fraktion DIE LINKE zu zwei Bewertungen und Aussagen führen:

1. Heute ist ein schwarzer Tag für die direkte Demokratie. 

Und: 

2. Nach der unsäglichen JEKI-Entscheidung und dem Chaos um diese Entscheidung ist das auch heute keine Sternstunde der Verwaltungsspitze, im Gegenteil, das ist einfach erbärmlich! 

Was löst die vorliegende Gemengelage an Gefühlen aus?

Bei mir sind das Wut, Empörung und Entsetzen. 

 

Zum 1. Punkt:

Über 13.000 Bürgerinnen und Bürger fordern mit ihrer Unterschrift die Durchführung eines Bürgerbegehrens. Was die Bürgerinnen und Bürger inhaltlich wollen, das ist im Moment noch unklar. Welche Schulformen die Bürgerinnen und Bürger präferieren, das ist noch nicht bekannt. 

Aber die Initiative zum Bürgerbegehren ist seit Monaten aktiv. Und in all diesen Wochen kommt niemand aus der Verwaltungsspitze auf die Idee, dass es möglicherweise unterschiedliche rechtliche Bewertungen zum Bürgerbegehren geben könnte? 

Wobei mir der Bürgermeister in dieser Frage noch aus dem Schneider zu sein scheint. Der muss sich auf seine Fachdezernenten verlassen können. Es sei denn, dass das Bekanntwerden der Problematik und die absolut notwendige Unterrichtung der Fraktionen nicht zeitnah erfolgt sind. Da wird alles geprüft: die Fragestellung, die Unterschriften, die Durchführungszeiträume usw., usf. Doch die entscheidende inhaltliche, weil schulpolitische Fragestellung unterbleibt. 

Ich fühle mich an den kabarettistischen Kalauer erinnert: „Einser Juristen und auch sonst von mäßigem Verstand“. 

Der Fraktion DIE LINKE reicht es. Wir tragen die verantwortlichen Dezernenten nicht mehr. Wir fordern die beteiligten Dezernenten auf, darüber nachzudenken, ob der Zeitpunkt nicht gekommen ist, ihre hauptamtliche Berufung niederzulegen. 

Wir werden vermutlich alle für die Durchführung des Bürgerbegehrens stimmen.

Daran anschließend fordern wir den Bürgermeister auf, den Beschluss passieren zu lassen.

Der oft zitierte "Erste Bürger" dieser Stadt hat dann die Möglichkeit, sich gegen Anweisungen und Ersatzvor-nahmen durch den Landrat usw. juristisch/rechtlich zu wehren. Er kann das dann mit Unterstützung der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Castrop-Rauxels tun.Setzen Sie sich an die Spitze dieser Bewegung, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht in der Bewertung hängen bleiben: „Die machen doch eh’ was sie wollen!“

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Bitte besuche diese Seite bald wieder. Vielen Dank für dein Interesse!

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